Verhaltensbedingte Kündigung

Glossar

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, basierend auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Diese Art der Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht tief verankert und setzt voraus, dass der Arbeitnehmer wiederholt oder gravierend gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung

  • Pflichtverletzung: Der Arbeitnehmer muss eine konkrete Pflichtverletzung begangen haben. Dies kann beispielsweise Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, Verstoß gegen die Betriebsordnung oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten sein.
  • Verhältnismäßigkeit: Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss geprüft werden, ob mildere Mittel (wie eine Abmahnung) ausgeschöpft wurden oder nicht ausreichen, um das Fehlverhalten zu korrigieren.
  • Negative Zukunftsprognose: Es muss die begründete Annahme bestehen, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten auch zukünftig nicht ändern wird. Die Prognose basiert auf dem bisherigen Verhalten und den Umständen des Einzelfalls.
  • Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss eine umfassende Interessenabwägung vornehmen. Dabei sind die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes gegen die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers abzuwägen.

Verfahren einer verhaltensbedingten Kündigung

  1. Dokumentation und Abmahnung: Zunächst ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber das Fehlverhalten genau dokumentiert und den Arbeitnehmer in der Regel abmahnt. Eine Abmahnung ist ein notwendiger Schritt, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben.
  2. Kündigungserklärung: Sollte das Fehlverhalten fortbestehen, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Diese muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsgründe klar und verständlich darlegen.
  3. Anhörung des Betriebsrats: Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Der Betriebsrat kann der Kündigung zustimmen, sie ablehnen oder innerhalb einer Woche keine Stellung nehmen, was rechtlich als Zustimmung gilt.

Rechtliche Aspekte

Der Arbeitnehmer hat das Recht, gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung geschehen. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht. Hierbei setzt das Kündigungsschutzgesetz maßgeblich die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die verhaltensbedingte Kündigung ist ein komplexes rechtliches Instrument, das sorgfältig angewendet werden muss. Arbeitgeber sollten darauf achten, alle rechtlichen Schritte korrekt zu befolgen und eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.