Sonderurlaub bezeichnet eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus besonderem Anlass. Der Anspruch darauf ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 616), Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen.
In welchen Fällen gibt es Sonderurlaub?
Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend an der Arbeitsleistung gehindert ist. Häufige Gründe sind:
- Geburt eines Kindes (in der Regel 1–2 Tage)
- Todesfall eines nahen Angehörigen (je nach Verwandtschaftsgrad 1–3 Tage)
- Eigene Hochzeit (meist 1 Tag)
- Umzug aus beruflichen Gründen (1 Tag, wenn vertraglich geregelt)
- Schwere Erkrankung eines Angehörigen
- Jubiläum im Unternehmen
Gesetzliche und vertragliche Regelungen
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht immer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln dies oft individuell im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. In der öffentlichen Verwaltung und im Tarifbereich (z. B. TVöD) gibt es oft klar definierte Sonderurlaubsansprüche.
Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung
In bestimmten Fällen kann Sonderurlaub auch unbezahlt gewährt werden. Dazu zählen:
- Längere Pflege eines erkrankten Angehörigen (Pflegezeitgesetz kann greifen)
- Persönliche Weiterbildung oder Studienzwecke
- Längere Auslandsaufenthalte aus privaten Gründen
Sonderurlaub effizient verwalten – mit moderner Zeitwirtschaftssoftware
Die Beantragung und Verwaltung von Sonderurlaub kann – je nach Unternehmensgröße und -struktur – schnell unübersichtlich werden. Wer hat wann Anspruch? Welche Regelungen gelten intern oder tariflich? Und wie wirkt sich der Sonderurlaub auf die Abwesenheitsplanung aus? Genau hier zeigt sich der Nutzen moderner Softwarelösungen für die Zeitwirtschaft. Sie ermöglichen es, Sonderurlaub transparent zu erfassen, automatisiert zu prüfen und genehmigte Abwesenheiten nahtlos in die Personal- und Einsatzplanung zu integrieren. Das spart nicht nur Zeit im HR-Team, sondern sorgt auch für rechtliche Sicherheit und eine bessere Planbarkeit – für alle Beteiligten.
Fazit
Ob Sonderurlaub gewährt wird und ob er bezahlt oder unbezahlt ist, hängt von der individuellen Situation sowie den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben ab. Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld informieren und mit ihrem Arbeitgeber abstimmen.