Ordentliche Kündigung

Glossar

Die ordentliche Kündigung bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Mitarbeitenden ausgesprochen werden.

Im HR-Bereich ist sie ein zentraler Prozess, da rechtliche Anforderungen, Transparenz und Fairness sichergestellt werden müssen.

Rechtliche Grundlagen

Die ordentliche Kündigung unterliegt klaren Vorgaben:

  • Kündigungsfrist beachten – gesetzlich oder vertraglich geregelt,
  • Kündigungsschutzgesetz – besonders bei langjährigen Mitarbeitenden oder bestimmten Gruppen wie Schwangeren und Schwerbehinderten,
  • Formvorschrift – Kündigung muss schriftlich erfolgen.

HR stellt sicher, dass diese Vorgaben eingehalten werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Ordentliche Kündigung im HR-Kontext

HR übernimmt bei der ordentlichen Kündigung zahlreiche Aufgaben:

  • Vorbereitung und Prüfung – rechtliche Rahmenbedingungen prüfen,
  • Kommunikation – Mitarbeitende professionell und einfühlsam informieren,
  • Dokumentation – alle Schritte nachvollziehbar festhalten,
  • Unterstützung bei Übergaben – reibungslose Übergabe der Aufgaben sicherstellen.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Trennung fair und transparent abläuft und das Betriebsklima möglichst wenig belastet wird.

Strategische Bedeutung

Ordentliche Kündigungen können auch als strategisches Instrument eingesetzt werden, zum Beispiel bei der Neuausrichtung von Teams oder Projekten. HR unterstützt Führungskräfte dabei, die Konsequenzen für die Organisation und die Mitarbeitenden abzuwägen.

Fazit: Transparenz und Fairness sichern

Die ordentliche Kündigung ist ein häufiger, aber sensibler Bestandteil des Personalmanagements. HR sorgt dafür, dass rechtliche Vorgaben eingehalten, Mitarbeitende respektvoll behandelt und Unternehmensinteressen gewahrt werden.

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