Mindestlohn

Glossar

Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Stundenlohn, der sicherstellen soll, dass Beschäftigte fĂĽr ihre Arbeit fair entlohnt werden. Seit seiner EinfĂĽhrung im Jahr 2015 hat er sich zu einem zentralen Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts entwickelt. Doch wer hat Anspruch darauf? Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell? Und welche Ausnahmen gelten? In diesem Artikel erhalten Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Aktuelle Höhe des Mindestlohns (Stand 2025)

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 € brutto pro Stunde.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für:

  • Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ĂĽber 18 Jahre
  • Minijobber (450- bzw. 538-Euro-Jobs)
  • Werkstudenten auĂźerhalb eines Pflichtpraktikums
  • Beschäftigte in allen Branchen – unabhängig vom Tarifvertrag

Ausgenommen sind:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Pflichtpraktikanten im Rahmen von Schule oder Studium
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten eines neuen Jobs
  • Selbstständige und freie Mitarbeitende

Branchen-Mindestlöhne: Wenn mehr als das gesetzliche Minimum gilt

In vielen Branchen gelten sogenannte Mindestlöhne nach Tarifverträgen, die teilweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Beispiele:

  • Baugewerbe
  • Pflegebranche
  • Gebäudereinigung

Diese branchenspezifischen Regelungen haben Vorrang – sofern sie allgemeinverbindlich erklärt wurden.

Kontrolle & Durchsetzung

Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)  ĂĽberprĂĽft – einer Einheit des Zolls. Arbeitgeber, die gegen das Mindestlohngesetz verstoĂźen, riskieren:

  • BuĂźgelder von bis zu 500.000 €
  • Nachzahlungen
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Mitarbeitende können Verstöße auch anonym melden – etwa über Gewerkschaften oder die Beratungsstelle Faire Mobilität.

Mindestlohn & Arbeitszeit: Was bedeutet das in der Praxis?

Ein Beispiel:

Angenommen, Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche.
Dann ergibt sich 2025 bei einem Stundenlohn von 12,82 € ein Monatslohn von rund 2.221 Euro brutto

Unbezahlte Überstunden, verdeckte Abzüge oder Pauschallöhne, die den Stundenlohn unter 12,82 € drücken, sind gesetzeswidrig.

Tipps fĂĽr Arbeitnehmende

  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten.
    Besonders in Minijobs ist es hilfreich, eine eigene Zeiterfassung zu fĂĽhren.
  • Lassen Sie sich beraten.
    Bei Unsicherheiten hilft Ihnen der DGB Rechtsschutz oder ein Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht.
  • Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.
    Der Mindestlohn ist ein verbindliches Gesetz – Sie haben Anspruch auf die volle Auszahlung.

Fazit

Der Mindestlohn schützt vor unfairer Bezahlung und stärkt die soziale Gerechtigkeit. Er betrifft Millionen Beschäftigte und wird regelmäßig angepasst. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte – gerade in Branchen mit vielen Teilzeit- oder Minijob-Stellen.

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