Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine elektronische Mitteilung, die Ihr Arbeitgeber einmal jährlich an das Finanzamt übermittelt. Sie enthält alle relevanten Informationen zu Ihrem Bruttoarbeitslohn, einbehaltenen Lohnsteuerbeträgen sowie Sozialversicherungsabgaben des vergangenen Kalenderjahres.
Wer stellt sie aus und wann?
Jeder Arbeitgeber, der Lohnsteuer abführt, muss eine Lohnsteuerbescheinigung für seine Beschäftigten ausstellen. Das geschieht in der Regel automatisch zum Jahresende. Spätestens bis zum Ende Februar des Folgejahres muss sie elektronisch ans Finanzamt übermittelt sein.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen, meist in Papierform oder über ein digitales Mitarbeiterportal.
Welche Informationen enthält die Bescheinigung?
Die Bescheinigung enthält unter anderem folgende Daten:
- Bruttoarbeitslohn
- Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
- Steuerklasse und ggf. Kinderfreibeträge
- Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Bezüge
- Weitere steuerlich relevante Angaben (z. B. geldwerte Vorteile, Zuschläge)
Diese Informationen sind für die Einkommensteuererklärung essenziell – insbesondere dann, wenn Sie z. B. Pendlerpauschale oder Werbungskosten geltend machen möchten.
Wofür brauchen Sie die Lohnsteuerbescheinigung?
Sie dient als:
- Nachweis für das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung
- Grundlage für die Berechnung von Elterngeld, Wohngeld oder anderen Leistungen
- Dokumentation gegenüber Behörden oder Banken (z. B. für Kreditanträge)
Zudem kann sie bei einem Arbeitgeberwechsel relevant sein – etwa wenn das neue Unternehmen Informationen zum bisherigen Verdienst benötigt.
Digitaler Abruf über ELSTER
Falls Sie Ihre Bescheinigung verloren haben oder online einsehen möchten: Über das ELSTER-Portal können Sie Ihre elektronisch übermittelten Lohnsteuerdaten abrufen. Voraussetzung ist die Registrierung mit einer gültigen Steuer-Identifikationsnummer.
Hier gelangen Sie direkt zum ELSTER-Portal.
Häufige Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung
Was tun bei Fehlern?
Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung. Dieser kann eine Korrektur an das Finanzamt übermitteln.
Was ist bei mehreren Arbeitgebern zu beachten?
Sie erhalten je eine Bescheinigung pro Arbeitsverhältnis – also auch bei Minijobs oder Nebenjobs mit Lohnsteuerabzug.
Gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht?
Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung mindestens 6 Jahre aufbewahren, idealerweise länger – insbesondere bei Kredit- oder Rentenfragen.
Fazit
Die Lohnsteuerbescheinigung ist weit mehr als ein formeller Nachweis. Sie spielt eine zentrale Rolle in Ihrer Steuerplanung und bei der Kommunikation mit Behörden. Achten Sie darauf, sie rechtzeitig zu erhalten und aufzubewahren. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihre Personalabteilung oder ein Steuerberater weiter.
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