Bei einem Minijob handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer maximal 520 Euro im Monat (Stand: 2025) verdient. Wie bei jedem Arbeitsverhältnis gibt es auch hier Regelungen zur Kündigungsfrist, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Die Kündigungsfrist für Minijobber unterscheidet sich jedoch nicht grundsätzlich von denen in regulären Arbeitsverhältnissen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Kündigungsfrist im Minijob: Grundsätzliches
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Für einen Minijob gelten folgende allgemeine Regelungen:
- Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
- Kündigungsfrist für den Arbeitgeber: Für den Arbeitgeber gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von vier Wochen, jedoch kann diese in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und vertraglichen Regelungen auch länger sein.
Besondere Regelungen für Minijobs
Im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen gibt es beim Minijob einige Besonderheiten:
- Kurzfristige Beschäftigung vs. Minijob: Wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, die nur für wenige Wochen oder Monate angedacht ist, können abweichende Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
- Vertragliche Abweichungen: In vielen Minijob-Verträgen ist eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart. Dies kann sowohl eine kürzere als auch eine längere Frist sein, je nachdem, was der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in ihrem Vertrag festgelegt haben.
- Probezeit: Wenn im Minijob eine Probezeit vereinbart wurde, kann die Kündigungsfrist für diesen Zeitraum kürzer sein. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen.
- Besondere Kündigungsregelungen: Wenn ein Minijobber länger als zwei Jahre im Unternehmen arbeitet, kann die Kündigungsfrist des Arbeitgebers gestaffelt werden. Sie kann je nach Betriebszugehörigkeit bis zu sechs Monate betragen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Arbeitsverhältnisse, die länger als zwei Jahre bestehen.
Unterschied zwischen Minijob und Midijob
Während ein Minijob auf ein monatliches Einkommen von maximal 520 Euro (Stand: 2025) begrenzt ist, liegt der Verdienst bei einem Midijob im sogenannten Übergangsbereich – also zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Midijobs sind ebenfalls sozialversicherungspflichtig, allerdings gelten hier reduzierte Beitragssätze für Arbeitnehmer. Das bedeutet: Im Gegensatz zum Minijob, bei dem in der Regel nur der Arbeitgeber pauschale Abgaben leistet, zahlen Midijobber eigene Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – jedoch in angepasster Höhe. Auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Regelungen, wie etwa der Kündigungsfrist, gibt es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen Midijob und Minijob. Beide unterliegen den Vorgaben des BGB. Unterschiede bestehen vor allem im Hinblick auf die Sozialversicherung und die steuerliche Behandlung.
Unterschiede zwischen Minijob und regulärem Arbeitsverhältnis
Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen gibt es beim Minijob keine Sonderregelungen für die Kündigungsfrist, die speziell für Minijobber gelten. Eine wesentliche Unterscheidung ergibt sich jedoch aus der Art der Beschäftigung. Bei Minijobs handelt es sich in der Regel um geringfügige Beschäftigungen, bei denen keine hohen Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist selbst. Sie wird durch das BGB geregelt und bleibt damit auch bei einem Minijob unverändert.
Fazit
Die Kündigungsfrist für Minijobber orientiert sich an den allgemeinen Regelungen des BGB und beträgt meist vier Wochen. In vielen Fällen können jedoch vertragliche Abweichungen vorgenommen werden, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer relevant sind. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag genau festlegen, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.