Eine Kündigung wegen Krankheit erfolgt, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund häufiger oder lang andauernder krankheitsbedingter Ausfälle beendet. Dabei handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung, die rechtlich an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Grundsätzlich schützt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen – auch im Krankheitsfall. Trotzdem ist eine Kündigung unter bestimmten Bedingungen möglich.
Voraussetzungen für eine rechtmäßige Kündigung wegen Krankheit
Damit eine Kündigung wegen Krankheit rechtens ist, müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose:
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine baldige Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist. Das gilt insbesondere bei Langzeiterkrankungen oder chronischen Krankheiten. - Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:
Die Ausfallzeiten müssen den Betriebsablauf erheblich stören oder zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen führen. Dazu zählen z. B. ständige Produktionsausfälle oder hohe Vertretungskosten. - Interessenabwägung:
Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Kündigung zumutbar ist. Hierbei spielen Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und die soziale Situation des Arbeitnehmers eine Rolle.
Sonderfälle und Ausnahmen
- Schwerbehinderte Mitarbeiter: Hier ist die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden darf.
- Schwangerschaft: Schwangere stehen unter besonderem Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist hier nur in extremen Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.
- Betriebsbedingte Kündigung trotz Krankheit: Ist die Erkrankung nicht der Grund, sondern eine betriebliche Umstrukturierung, kann die Kündigung zulässig sein.
Krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich vorzugehen. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Zudem sollte geprüft werden, ob der Arbeitgeber zuvor ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten hat. Dieses Verfahren dient dazu, gemeinsam nach Möglichkeiten zur Wiedereingliederung und Arbeitsplatzanpassung zu suchen. Fehlt das BEM, verschlechtert das die Chancen des Arbeitgebers vor Gericht.
Die Kündigung wegen Krankheit ist arbeitsrechtlich besonders heikel und erfordert eine sorgfältige Prüfung sowie lückenlose Dokumentation. Eine professionelle HR-Software kann hier entscheidend unterstützen – etwa durch das strukturierte Erfassen von Fehlzeiten, das automatische Erinnern an relevante Fristen oder die revisionssichere Ablage von Unterlagen. So behalten Sie den Überblick über komplexe Einzelfälle und reduzieren das Risiko juristischer Stolperfallen. Sie möchten Ihre Prozesse digitalisieren oder eine neue HR-Software einführen? Dann informieren Sie sich über unsere Beratung zur HR-Software-Auswahl – wir begleiten Sie mit Erfahrung und Systematik.
Fazit
Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich möglich, aber an hohe Hürden gebunden. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass die Ausfälle den Betrieb erheblich belasten und keine Besserung zu erwarten ist. Arbeitnehmer sind jedoch durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt und haben das Recht, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren.