Die Elternzeit soll Müttern und Vätern ermöglichen, sich voll auf die Betreuung ihres Kindes zu konzentrieren – ohne Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Deshalb sieht das Gesetz während dieser Zeit einen besonderen Kündigungsschutz vor. Dennoch gibt es Ausnahmen, die in der Praxis immer wieder zu Unsicherheit führen. Für Unternehmen wie Beschäftigte ist es daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen.
Gesetzlicher Kündigungsschutz während der Elternzeit
Nach § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) gilt für Beschäftigte ein besonderer Kündigungsschutz, sobald sie Elternzeit beantragen. Dieser beginnt:
- frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit,
- und dauert bis zum Ende der bewilligten Elternzeit.
In dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Eine Kündigung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich – etwa bei Betriebsstilllegung oder schweren Pflichtverletzungen.
Ausnahmen: Wann ist eine Kündigung während der Elternzeit erlaubt?
Obwohl der Kündigungsschutz während der Elternzeit stark ist, kennt das Gesetz einige Ausnahmen. Eine Kündigung kann im Ausnahmefall erfolgen, wenn:
- der Betrieb vollständig stillgelegt wird,
- ein massiver Pflichtverstoß des Beschäftigten vorliegt,
- eine Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen unzumutbar ist.
In jedem Fall ist die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung rechtlich unwirksam – selbst wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Kündigung durch den Arbeitnehmer während der Elternzeit
Auch Beschäftigte dürfen das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit kündigen. Dabei gilt:
- Dreimonatige Kündigungsfrist, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist
- Die Kündigung ist frühestens zum Ende der Elternzeit möglich
- Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenfalls zulässig
Wer nach der Elternzeit nicht mehr zum alten Arbeitgeber zurückkehren möchte, sollte rechtzeitig kündigen und die gesetzlichen Fristen beachten.
Bedeutung im Personalbereich
Für Personalverantwortliche ist der Umgang mit Kündigungen während der Elternzeit besonders sensibel. Zum einen müssen sie rechtliche Vorgaben strikt einhalten, zum anderen sollten sie für ein faires und transparentes Vorgehen sorgen, um arbeitsrechtliche Risiken und Imageschäden zu vermeiden.
Zu den zentralen Aufgaben der Personalabteilung zählen:
- Prüfung des Kündigungsschutzes vor jeder Maßnahme
- Frühzeitige Kommunikation mit Führungskräften über bevorstehende Elternzeiten
- Dokumentation der Gründe und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde bei Kündigungsanträgen
- Beratung der Mitarbeitenden zu Rechten, Rückkehroptionen und Kündigungsfristen
Ein wertschätzender Umgang mit Beschäftigten in Elternzeit zahlt auf die Arbeitgebermarke ein – und kann die spätere Rückkehr erleichtern.
Häufige Fehler vermeiden
In der Praxis entstehen rechtliche Konflikte oft durch Unwissenheit oder Formfehler. Zu den häufigsten Problemen zählen:
- Kündigung ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde
- Falsche Berechnung der Schutzfristen
- Versäumte Information über geplante Elternzeiten
- Nichtbeachtung der verlängerten Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Mitarbeitenden
Deshalb empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, eine gute Dokumentation aller Prozesse und ggf. rechtlicher Rat bei Zweifelsfällen.
Fazit: Kündigung während der Elternzeit erfordert besondere Sorgfalt
Die Elternzeit dient dem Schutz der Familie – und genießt deshalb zu Recht einen hohen arbeitsrechtlichen Stellenwert. Eine Kündigung während dieser Zeit ist nur unter streng definierten Bedingungen zulässig. Unternehmen, die rechtssicher handeln und gleichzeitig mit Empathie kommunizieren, schützen nicht nur sich selbst – sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden.
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