Elternzeit

Glossar

Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, ruht jedoch. Dies ermöglicht Müttern und Vätern, sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Dazu zählen:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber
  • Befristet Beschäftigte
  • Auszubildende

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, können jedoch individuell eine berufliche Pause einplanen. Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass der Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt lebt und es selbst betreut.

Dauer und Aufteilung der Elternzeit

Eltern haben das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zu nehmen. Diese Zeit kann flexibel aufgeteilt werden:

  • Die ersten 12 Monate müssen innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden.
  • Die restlichen 24 Monate können bis zum achten Geburtstag genutzt werden.
  • Eltern können die Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen.

Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist notwendig, wenn der dritte Abschnitt nach dem dritten Lebensjahr des Kindes genommen wird.

Elterngeld während der Elternzeit

Während der Elternzeit haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Dieses wird bis zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile sich die Zeit aufteilen. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, maximal jedoch 1.800 Euro pro Monat. Alternativ kann das Elterngeld Plus genutzt werden, das über einen längeren Zeitraum gezahlt wird, jedoch in geringerer Höhe. (Dauer der Elternzeit berechnen).

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Ein großer Vorteil der Elternzeit ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit und endet mit deren Ablauf. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen, beispielsweise bei einer Betriebsstilllegung.

Antrag auf Elternzeit – Fristen und Formalitäten

Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Wichtige Fristen sind:

  • Mindestens sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes liegt.
  • Mindestens 13 Wochen vorher, wenn die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen wird.

Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Stunden pro Woche möglich. Dies erlaubt es Eltern, weiterhin berufstätig zu bleiben und gleichzeitig Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Der Antrag auf Teilzeitarbeit sollte frühzeitig gestellt werden.

Fazit

Die Elternzeit bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne den Anschluss an den Job zu verlieren. Flexible Regelungen zur Dauer und Aufteilung ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Wichtig ist eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber, um die Zeit bestmöglich zu nutzen.