Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist heutzutage wichtiger denn je, um sich auf die Rente vorzubereiten. Viele Arbeitnehmer interessieren sich dafür, wie sie sich finanziell absichern können, und die bAV bietet eine attraktive Möglichkeit dazu. Die betriebliche Altersvorsorge, auch bekannt als Betriebsrente, umfasst alle finanziellen Maßnahmen, die ein Arbeitgeber trifft, um die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zu unterstützen.
Früher war die bAV eine freiwillige Zusatzleistung der Arbeitgeber. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Bruttoentgeltumwandlung zu unterstützen.
Es gibt verschiedene Modelle der betrieblichen Altersversorgung, aus denen Arbeitgeber wählen können:
- Direktversicherung:
Eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. - Pensionskasse:
Spezielle Lebensversicherungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden. - Pensionsfonds:
Selbständige Versorgungseinrichtungen, die Arbeitnehmern einen Anspruch auf zugesagte Leistungen geben. - Direktzusage/Pensionszusage:
Arbeitgeber verpflichten sich, Mitarbeitern im Pensionsalter eine Betriebsrente zu zahlen. - Unterstützungskasse:
Einrichtungen, bei denen Arbeitnehmer Ansprüche nur gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können.
TIPP: Aufwendungen für die betrieblichen Altersversorgung können steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitgeber können von Sozialabgaben befreit sein, abhängig vom gewählten Durchführungsweg der bAV.
Seit 2005 haben Arbeitnehmer Anspruch auf Portabilität, d.h., sie können das Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und in einen neuen Vertrag übertragen.
Vorteile
- Gewinnung neuer Mitarbeiter
- Bindung bestehender Mitarbeiter
- Steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen
- Befreiung von Sozialabgaben (abhängig vom gewählten Durchführungsweg)
Die Personalabteilung (HR) übernimmt dabei:
- die Beitragseinzahlung der Arbeitnehmer
- die gesamte organisatorische Abwicklung
- die Auswahl der Anlageform
- die Vertragsgestaltung mit dem gewählten Anbieter
Zudem ist die Personalabteilung der direkte Ansprechpartner für die Mitarbeiter und steht ihnen bei allen Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung.
WICHTIG:
Es ist ratsam, dass Personalverantwortliche eng mit Kollegen aus dem Controlling oder der Rechtsabteilung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass wichtige Informationen dokumentiert werden und in die Arbeitsverträge integriert werden.