Die Änderungskündigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das Arbeitgebern erlaubt, Arbeitsbedingungen einseitig zu verändern – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dabei wird dem Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt, gleichzeitig jedoch ein neues, verändertes Arbeitsangebot unterbreitet.
Was ist eine Änderungskündigung?
Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine spezielle Form der Kündigung. Der Unterschied zur Beendigungskündigung liegt darin, dass das Arbeitsverhältnis nicht vollständig beendet werden soll. Stattdessen möchte der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen – etwa Gehalt, Arbeitszeit oder Einsatzort – anpassen.
Wichtig: Die Änderungskündigung ist nur zulässig, wenn mildere Mittel wie eine einvernehmliche Änderung ausgeschlossen sind.
Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Eine Änderungskündigung ist nur dann rechtlich zulässig, wenn:
- Ein betriebs-, personen- oder verhaltensbedingter Grund vorliegt (gemäß § 1 KSchG – Kündigungsschutzgesetz).
- Die vorgeschlagene Änderung sozial gerechtfertigt ist.
- Der Arbeitgeber das sogenannte Ultima-Ratio-Prinzip beachtet – also keine anderen Möglichkeiten bestehen, das Ziel zu erreichen.
Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitnehmer
Erhält ein Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, stehen ihm drei Optionen offen:
- Zustimmung zum neuen Angebot – das Arbeitsverhältnis läuft unter den neuen Bedingungen weiter.
- Ablehnung des Angebots – das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist.
- Vorbehaltliche Annahme – das Angebot wird unter Vorbehalt angenommen, gleichzeitig wird jedoch eine Kündigungsschutzklage eingereicht (§ 2 KSchG). So kann ein Gericht prüfen, ob die Änderung rechtmäßig ist.
Häufige Gründe für Änderungskündigungen
Typische Auslöser für eine Änderungskündigung sind:
- Umstrukturierungen im Unternehmen
- Verlagerung von Abteilungen
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten
- Technologische Veränderungen
- Leistungsdefizite einzelner Mitarbeiter
Tipps für Arbeitgeber
Damit eine Änderungskündigung rechtssicher ist, sollten Unternehmen Folgendes beachten:
- Dokumentation des Änderungsbedarfs
- Prüfung alternativer Lösungen
- Transparente Kommunikation mit dem Mitarbeiter
- Ggf. juristische Beratung hinzuziehen
Fazit
Die Änderungskündigung ist ein sensibles, aber wirksames Mittel, um Arbeitsverhältnisse an veränderte betriebliche Gegebenheiten anzupassen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Konflikte zu vermeiden und faire Lösungen zu finden.